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MACONTEC („Betreiber dieser Internetpräsenz“) wird vertreten durch Marcus Müller, Heppenheim. MACONTEC ist eine eingetragene Marke von Marcus Müller, Heppenheim. Siehe Markenrecht. Diensteanbieter im Sinne von § 5 DDG (Digitale-Dienste-Gesetz), §55 RStV (V. i. S. d. P.) sowie §18 Abs. 2 MStV und damit verantwortlich für die Inhalte dieser Internetpräsenz ist der Betreiber dieser Internetpräsenz:

Kategorie Begriff
FIRMENNAME MACONTEC® – Unternehmensberatung
GESCHÄFTSZWECK Unternehmensberatung, Unternehmensoptimierungen, Technologieberatung, Managementberatung, Projektmanagement, Prozessoptimierung, Datenanalyse, IT-Beratung, Coaching und Mentoring.
INHABER
BERUFSBEZEICHNUNG Freiberuflicher Unternehmensberater & Technologieberater, Managementcoach, IT-Optimierer, Datenkümmerer, Analytiker, Problemlöser, Mittelstandssanierer und Betriebskritiker.
ANSCHRIFT
ORT
TEL
WEB macontec.com
ZUSTÄNDIGES FINANZAMT Bensheim
W-IDNR ja vorhanden, Übermittlung nach legitimierter Anfrage
USt-ID ja vorhanden, Übermittlung nach legitimierter Anfrage
DATENSCHUTZ Datenschutzhinweise
RECHTSABTEILUNG

Trotz sorgfältiger Prüfung übernehme ich keine Gewähr für Vollständigkeit / Aktualität. Die Angebote & Inhalte dieser Internetpräsenz richten sich ausdrücklich an Selbstständige, Gewerbetreibende und Unternehmer (im Sinne des § BGB 14).

Europäische Online-Streitbeteiligungs-Plattform

Seit dem 15. Februar 2016 stellt die EU-Kommission eine Plattform für außergerichtliche Streitschlichtung bereit. Verbraucher gibt dies die Möglichkeit, Streitigkeiten zunächst ohne die Einschaltung eines Gerichts zu klären. Dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit einer Online-Bestellung. Die Streitbeilegungs-Plattform ist unter dem externen Link https://webgate.ec.europa.eu/odr/main/index.cfm?event=main.adr.show erreichbar. Der Betreiber dieser Internetpräsenz nimmt an einem freiwilligen Streitbeilegungsverfahren vor einer deutschen Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil. Eine Teilnahme oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle wird abgelehnt und somit ausgeschlossen. Eine gesetzliche Verpflichtung besteht nicht.

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